Aufnahme in das Immaterielle Kulturerbe der

Österr.UNESCO Kommission

Das Samsontragen wurde am 29.11.2010 mit dem Prädikat nationales Kulturerbe der UNESCO ausgezeichnet. Dazu sind der Obmann und sein Stellvertreter Rudi Paschek und Rudi Steinacher mit dem Samsonträger Franz Schleifer nach Telfs zur Verleihung gefahren. Zusammen mit den Krakaudorfer und den 10 Lungauer Samsongruppen wurden die Urkunden entgegen genommen.

 

Mit dem Begriff Immaterielles Kulturerbe sollen kulturelle Ausdrucksformen (Traditionen, Rituale, Praktiken, Darstellungen, Ausdrucksformen, Wissen, Fertigkeiten u.ä.) national und international anerkannt, dokumentiert und erhalten werden. Im Jahr 2003 hat die UNESCO das Übereinkommen zum Erhalt des immateriellen Kulturerbes beschlossen, das 2009 von Österreich ratifiziert wurde. Dieses wurde in Ergänzung zu der UNESCO Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt, kurz Weltkulturerbe, aus dem Jahr 1972 etabliert, ist damit aber keinesfalls ident. Laut der UNESCO-Übereinkommen kann immaterielles Kulturerbe in fünf Bereichen zum Ausdruck gebracht werden: 

- Mündlich überlieferte Traditionen und Ausdrucksformen, einschließlich der Sprache als Trägerin des immateriellen Kulturerbes 
- Darstellende Künste 
- Gesellschaftliche Praktiken, Rituale und Feste 
- Wissen und Praktiken in Bezug auf die Natur und das Universum 
- Traditionelle Handwerkstechniken 

Um die Vielfalt österreichischer Traditionen, Praktiken, Darstellungen, Ausdrucksformen, Wissen und Fertigkeiten zeigen zu können, wird ein  Nationales Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes erstellt. Dazu wurde die Nationalagentur für das Immaterielle Kulturerbe im Rahmen der österreichischen UNESCO-Kommission eingerichtet.

Empfelungsschreiben von Dr. Natalie Friess

Bewerbungsschreiben von BM Ing. Rudolf Paschek

Legitimation des Immateriellen Kulturerbes